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Hilfe zu diesem Schritt: Bundesland auswählen
Wählen Sie das Bundesland, in dem Ihr Grundstück liegt. Das Bundesland bestimmt, welches Berechnungsmodell für Ihre Grundsteuererklärung verwendet wird.
- Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Berechnungsmodelle (sog. "Länderöffnungsklausel").
- Die anderen Bundesländer verwenden das einheitliche Bundesmodell.
- Das Modell wird automatisch nach Bundesland-Auswahl gesetzt, kann aber angepasst werden.
Rechtlicher Hintergrund
Die Grundsteuerreform 2022 ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018, das die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Bewertungsregeln erhoben. Das Bundesmodell basiert auf dem tatsächlichen Wert des Grundstücks (wertbasiert), während die Ländermodelle teils rein flächenbasiert arbeiten (Bayern) oder den Bodenwert als alleinige Grundlage nutzen (Baden-Württemberg).
Noch Fragen? Nutzen Sie den Assistenten unten rechts – er kennt Ihren aktuellen Schritt.
Bundesland auswählen
In welchem Bundesland liegt das Grundstück? Das Bundesland bestimmt das anzuwendende Berechnungsmodell für die Grundsteuer.
Zum Stichtag ab 2023 ist keine Hauptfeststellung möglich (die gab es nur zum 01.01.2022). Wählen Sie die passende Fortschreibung oder Nachfeststellung.
